Krankenhaus Klinik Rehaklinik-versorgung

Klinikversorgung
Die Versorgung von Krankenhäusern ohne eigene Krankenhausapotheke mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und anderen Gesundheitsprodukten ist Aufgabe der krankenhausversorgenden Apotheken der Fischbach Gruppe. Sie stellen damit die sichere und zeitnahe Arzneimittelversorgung in der stationären Gesundheitsversorgung sicher.
Die Versorgung von Krankenhäusern durch unsere Apotheken ist in § 14 Apothekengesetz geregelt und umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
  • Gewährleistung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung des Krankenhauses
  • Lieferung der vom Krankenhaus bestellten Arzneimitteln an die einzelnen Stationen und anderen Teileinheiten des Krankenhauses zur Versorgung von Patienten
  • Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln
  • unverzügliche und bedarfsgerechte Bereitstellung der Arzneimittel, die das Krankenhaus zur akuten medizinischen Versorgung besonders dringlich benötigt
  • bedarfsgerechte und im Notfall unverzügliche persönliche Beratung des Personals des Krankenhauses durch den Leiter der Apotheke oder den von ihm beauftragten Apotheker
  • kontinuierliche Beratung des Personals des Krankenhauses im Hinblick auf eine zweckmäßige und wirtschaftliche Arzneimitteltherapie
  • Überprüfung der Arzneimittelvorräte des zu versorgenden Krankenhauses nach Maßgabe der Apothekenbetriebsordnung zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die einwandfreie Beschaffenheit und ordnungsgemäße Aufbewahrung der Arzneimittel
  • Mitwirkung in der Arzneimittelkommission des Krankenhauses.